Gerichtskosten-Rechner 2026: Prozesskosten nach GKG und RVG berechnen

Gerichtskosten und Prozesskosten kostenlos berechnen

Gib den Streitwert ein und wähle, ob Du die Kosten eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder das vollständige Kostenrisiko eines Zivilprozesses berechnen möchtest.

Der Rechner berücksichtigt Gerichtskosten nach GKG sowie eigene und gegnerische Anwaltskosten nach RVG. Bei einem Klageverfahren kannst Du zusätzlich mehrere Instanzen, Umsatzsteuer, einen Vergleich, die Anrechnung einer vorgerichtlichen Geschäftsgebühr und Sachverständigen- oder Zeugenkosten einbeziehen.

Du möchtest auch wissen, welche Inkassokosten entstehen können? Dann nutze zusätzlich unseren Inkasso-Kostenrechner.

Rechtsstand: 1. Juni 2025. Die Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Kostenschätzung

Gerichtsgebühr nach KV 1100 GKG (0,5; mindestens 38 €)
0,00 €
Verfahrensgebühren nach Nr. 3305/3308 VV RVG (0,0)
0,00 €
Post- und Telekommunikationspauschale
0,00 €
Anwaltskosten gesamt
0,00 €
Gesamtkostenrisiko
0,00 €

Wer trägt die Kosten?

Der Gläubiger bzw. Antragsteller trägt die Gerichtskosten und seine Anwaltskosten zunächst selbst. Ist die Forderung berechtigt und befindet sich der Schuldner in Verzug, können die notwendigen Kosten grundsätzlich vom Schuldner verlangt und im Vollstreckungsbescheid berücksichtigt werden. Nach einem Widerspruch oder Einspruch und dem Übergang in ein streitiges Verfahren richtet sich die endgültige Kostentragung nach dessen Ausgang.

Rechtsstand: 1.6.2025 · GKG Anlage 1/2 · RVG Anlage 1/2.

Unverbindliche Schätzung für zivilrechtliche Verfahren vor deutschen ordentlichen Gerichten. Familiensachen, Arbeits-, Verwaltungs- und Strafverfahren sowie besondere Verfahrensverläufe sind nicht abgebildet.

GKG · RVG

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Was berechnet der Gerichtskosten-Rechner?

Der Rechner bietet zwei getrennte Berechnungsarten:

  • Gerichtliches Mahnverfahren mit Gerichtskosten und optionalen Anwaltskosten für Mahn- und Vollstreckungsbescheid

  • Zivilprozess mit Gerichtskosten sowie eigenen und gegnerischen Anwaltskosten für Klage, Berufung und Revision

Die Berechnung erfolgt anhand des eingegebenen Streitwerts. Bei mehreren Instanzen werden die Kosten der vorangegangenen Instanzen mitgerechnet.

Gerichtskosten und Prozesskosten: Was ist der Unterschied?

Gerichtskosten sind die Gebühren und Auslagen des Gerichts. Ihre Höhe richtet sich nach dem Gerichtskostengesetz und dem Streitwert.

Prozesskosten umfassen darüber hinaus insbesondere die eigenen Anwaltskosten und das mögliche Erstattungsrisiko für die gegnerischen Anwaltskosten. Deshalb liegt das gesamte Prozesskostenrisiko regelmäßig deutlich über den reinen Gerichtskosten.

Gerichtliches Mahnverfahren

Für das Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids fällt nach Nr. 1100 KV GKG eine 0,5-Gerichtsgebühr an. Die Mindestgebühr beträgt 38 €.

Der Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids löst keine zweite Gerichtsgebühr nach dem GKG aus. Wird der Antrag durch einen Anwalt gestellt, kann jedoch eine zusätzliche 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3308 VV RVG entstehen.

Bei einem Streitwert von 1.000 € ergeben sich mit anwaltlicher Vertretung, Vollstreckungsbescheidsantrag und Umsatzsteuer geschätzte Gesamtkosten von 227,81 €.

Kosten eines Zivilprozesses

In erster Instanz wird regelmäßig eine 3,0-Gerichtsgebühr angesetzt. Für Berufung und Revision entstehen zusätzliche Gebühren. Der Rechner addiert deshalb alle Instanzen bis zur ausgewählten Verfahrensstufe.

Bei einem Streitwert von 4.000 € beträgt das geschätzte Kostenrisiko in erster Instanz 2.246,86 €. Enthalten sind 444 € Gerichtskosten sowie die eigenen und gegnerischen Anwaltskosten einschließlich Umsatzsteuer. Ein Vergleich und zusätzliche Sachverständigen- oder Zeugenkosten sind in diesem Beispiel nicht berücksichtigt.

Vergleich und Gebührenanrechnung

Bei einem vollständigen Vergleich in der letzten ausgewählten Instanz kann sich die dortige Gerichtsgebühr reduzieren. Gleichzeitig entsteht regelmäßig eine zusätzliche Einigungsgebühr nach dem RVG.

Wenn bereits eine vorgerichtliche 1,3-Geschäftsgebühr angefallen ist, kann sie teilweise auf die Verfahrensgebühr der ersten Instanz angerechnet werden. Der Rechner berücksichtigt auf Wunsch eine Anrechnung bis zu einem Gebührensatz von 0,65.

Welche Kosten sind nicht enthalten?

Die Berechnung bildet typische zivilrechtliche Verfahren vor deutschen ordentlichen Gerichten ab. Nicht berücksichtigt werden insbesondere:

  • Familien- und arbeitsgerichtliche Verfahren

  • Verwaltungs- und Strafverfahren

  • individuelle Honorarvereinbarungen

  • Reisekosten und besondere Auslagen

  • Prozesskostenhilfe

  • Teilvergleiche und besondere Verfahrensverläufe

  • Kosten der Zwangsvollstreckung nach Abschluss des Erkenntnisverfahrens

Maßgeblich bleiben die tatsächliche gerichtliche Kostenrechnung und die Abrechnung der beteiligten Rechtsanwälte.

Gesetzliche Grundlagen

Die Berechnung basiert auf dem Kostenverzeichnis zum GKG, der Gebührentabelle zum GKG, dem Vergütungsverzeichnis zum RVG und der Gebührentabelle zum RVG.

Kostentabelle gem. KV GKG:

Wert in € bis ...Gebühr in €Wert in € bis ...Gebühr in €
500,0040,0050.000,00638,00
1.000,0061,0065.000,00778,00
1.500,0082,0080.000,00918,00
2.000,00103,0095.000,001.058,00
3.000,00125,50110.000,001.198,00
4.000,00148,00125.000,001.338,00
5.000,00170,50140.000,001.478,00
6.000,00193,00155.000,001.618,00
7.000,00215,50170.000,001.758,00
8.000,00238,00185.000,001.898,00
9.000,00260,50200.000,002.038,00
10.000,00283,00230.000,002.248,00
13.000,00313,50260.000,002.458,00
16.000,00344,00290.000,002.668,00
19.000,00374,50320.000,002.878,00
22.000,00405,00350.000,003.088,00
25.000,00435,50380.000,003.298,00
30.000,00476,00410.000,003.508,00
35.000,00516,50440.000,003.718,00
40.000,00557,00470.000,003.928,00
45.000,00597,50500.000,004.138,00

Häufige Fragen zu Gerichtskosten

Wann entstehen Gerichtskosten?

Die Gerichtskosten fallen mit dem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids an. Sie decken auch den späteren Vollstreckungsbescheid ab, der allerdings keine gesonderten zusätzlichen Kosten verursacht. Beantragt werden muss er trotzdem separat, nachdem die Widerspruchsfrist abgelaufen ist. Ohne Zahlung der Gebühr bearbeitet das Gericht Deinen Antrag nicht.

Wer muss die Gerichtskosten zahlen?

Was passiert, wenn der Schuldner vorzeitig zahlt?

Was ist der Unterschied zu Inkassokosten?

Wie hoch sind die Gerichtskosten im Mahnverfahren?

Kann der Schuldner die Gerichtskosten anfechten oder Einspruch dagegen einlegen?

Können sich durch Widerspruch oder Einspruch die Gesamtkosten erhöhen?

Verknüpfe Gerichtskosten mit Inkasso, Preisen und operativen Schritten

Weiterführende Inhalte zum gerichtlichen Mahnverfahren, zu Inkassokosten, Preislogik und den nächsten operativen Schritten im Forderungsprozess.