Kosten im Gesamtprozess verstehen
Ordne vorgerichtliche Inkassokosten im Zusammenspiel mit Preislogik und gerichtlichen Folgeschritten ein.
Mit unserem Inkasso-Kostenrechner berechnest Du Inkassokosten nach den seit 2025 geltenden Gebührensätzen schnell und nachvollziehbar. Diese Kosten sind vom Schuldner zusätzlich zur Rechnung zu zahlen. Unser Tool berücksichtigt alle relevanten Gebühren und Auslagen gemäß § 13e RDG und Nr. 2300 II VV RVG. Erhalte eine transparente Übersicht der anfallenden Kosten für Deine Forderungen.
Außergerichtliche Kosten nach § 13e RDG und Nr. 2300 VV RVG.
Nur die ursprüngliche Hauptforderung, ohne Mahn- oder Inkassokosten.
Da der Gläubiger vorsteuerabzugsberechtigt ist, wird die Umsatzsteuer nicht als ersatzfähiger Verzugsschaden angesetzt.
Vereinfachte, unverbindliche Berechnung. Erstattungsfähigkeit setzt insbesondere eine berechtigte Forderung und Zahlungsverzug voraus; der Einzelfall kann abweichen.
Regelfall mit 0,9-Geschäftsgebühr und Auslagenpauschale, netto.
| Hauptforderung | 0,9-Geschäftsgebühr | Auslagen | Inkassokosten netto |
|---|---|---|---|
| 30,00 € | 31,50 € | 6,30 € | 37,80 € |
| 100,00 € | 46,35 € | 9,27 € | 55,62 € |
| 500,00 € | 46,35 € | 9,27 € | 55,62 € |
| 1.000,00 € | 83,70 € | 16,74 € | 100,44 € |
Mit Inkrafttreten des „Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht“ am 1. Oktober 2021 wurden insbesondere Gebühren für Kleinbeträge und frühzeitig beglichene Forderungen reduziert. Aufbauend auf diesen Änderungen trat am 1. Juni 2025 erneut eine Inkassoreform in Kraft, die zu einer weiteren Anpassung der Gebührensätze führte.
Unser Rechner ist an beide Reformstufen angepasst: Er berücksichtigt sowohl die Regelungen aus 2021 als auch die seit dem 1. Juni 2025 geltenden Kostensätze. So erhältst Du stets eine verlässliche und aktuelle Berechnung der Inkassokosten.
Du möchtest auch Deine Gerichts- und Prozesskosten für das gerichtliche Mahnverfahren und streitige Verfahren berechnen? Dann besuche unseren Gerichtskosten-Rechner.
Inkassokosten sind Gebühren, die bei der Beauftragung eines Inkassobüros zur Eintreibung offener Forderungen entstehen. Diese Kosten umfassen unter anderem:
Grundgebühr
Auslagenpauschalen
Erfolgsprovision
Mahnkosten
Verzugszinsen
Unser Rechner hilft Dir, diese Kosten im Voraus zu ermitteln.
Die Grundgebühr und Auslagen sind gesetzlich geregelt. Bei Erfolgsprovisionen greifen individuelle Regelungen. Diese sind ebenfalls für gewöhnlich nicht Teil des Mahnschreibens und deshalb hier nicht berücksichtigt.
Mahnkosten sind ebenfalls gesetzlich beschränkt und sollten sich auf die tatsächlich anfallenden Kosten durch eine Mahnung beschränken.
Die Verzugszinsen hängen vom Basiszinssatz ab, der von der Deutschen Bundesbank jedes halbe Jahr neu veröffentlicht wird.
Inkassokosten sind grundsätzlich gerechtfertigt, wenn eine Rechnung nicht innerhalb der gesetzten Frist bezahlt wurde und somit Verzug besteht. Je nach Art der Rechnung ist eine vorherige Mahnung nötig. Die Höhe der Kosten ist gesetzlich festgelegt. Diese Kosten sind bei tatsächlichem Verzug vom Schuldner mit zu tragen.
Weitere Informationen zu den jeweiligen Voraussetzungen haben wir in unserem Ratgeber zum Beauftragen von Inkasso veröffentlicht.
Mit unserem interaktiven Inkasso-Rechner kannst Du die anfallenden Kosten schnell und einfach berechnen. Gib einfach die Höhe der Originalrechnung und erhalte sofort eine detaillierte Kostenübersicht. Du hast eine Inkassorechnung erhalten? Prüfe, ob die Kosten gerechtfertigt sind und sich im rechtlichen Rahmen bewegen.
1. Rechnungsbetrag eingeben: Trage einfach den Betrag der offenen Forderung ein. Eventuelle Mahnkosten sollen hier nicht berücksichtigt werden.
2. Wähle den Gebührenfaktor: Wähle den relevanten Gebührenfaktor. Im Normalfall ist das 0,5 bei der ersten Inkassomahnung oder 0,9 bei weiteren Schreiben.
3. Berechnung erhalten: Basierend auf Deiner Eingabe erhältst Du sofort die Kostenübersicht.
Für gewöhnlich arbeiten Inkassounternehmen mit einem 0,9 Faktor. Wenn du nach der ersten Mahnung direkt bezahlst reduziert sich dieser auf 0,5. Auch spezielle Szenarien wie Ratenzahlungen (0,7 + 0,9) oder gerichtliche Verfahren (1,3) kannst du berechnen lassen.
Unser Ziel ist es, Dir maximale Transparenz und Fairness bei der Berechnung von Inkassokosten zu bieten. Unser kostenloser Rechner hilft Dir, alle anfallenden Gebühren im Voraus zu kennen und böse Überraschungen zu vermeiden.
Nutze jetzt unseren Inkasso-Rechner und verschaffe Dir einen klaren Überblick über Deine Inkassokosten!
Die Post- und Telekommunikationsentgeltpauschale beträgt 20 % der berechneten Inkasssogebühr (nach RVG), maximal jedoch 20 Euro. Sie dient zur Abdeckung von Porto- und Telefonkosten im Rahmen der Inkassotätigkeit.
| Wert in € bis ... | Gebühr in € | Wert in € bis ... | Gebühr in € | |
|---|---|---|---|---|
| 50,00 | 51,50 | 50.000,00 | 1.357,00 | |
| 500,00 | 51,50 | 65.000,00 | 1.456,50 | |
| 1.000,00 | 93,00 | 80.000,00 | 1.556,00 | |
| 1.500,00 | 134,50 | 95.000,00 | 1.655,50 | |
| 2.000,00 | 176,00 | 110.000,00 | 1.755,00 | |
| 3.000,00 | 235,50 | 125.000,00 | 1.854,50 | |
| 4.000,00 | 295,00 | 140.000,00 | 1.954,00 | |
| 5.000,00 | 354,50 | 155.000,00 | 2.053,50 | |
| 6.000,00 | 414,00 | 170.000,00 | 2.153,00 | |
| 7.000,00 | 473,50 | 185.000,00 | 2.252,50 | |
| 8.000,00 | 533,00 | 200.000,00 | 2.352,00 | |
| 9.000,00 | 592,50 | 230.000,00 | 2.492,00 | |
| 10.000,00 | 652,00 | 260.000,00 | 2.632,00 | |
| 13.000,00 | 707,00 | 290.000,00 | 2.772,00 | |
| 16.000,00 | 762,00 | 320.000,00 | 2.912,00 | |
| 19.000,00 | 817,00 | 350.000,00 | 3.052,00 | |
| 22.000,00 | 872,00 | 380.000,00 | 3.192,00 | |
| 25.000,00 | 927,00 | 410.000,00 | 3.332,00 | |
| 30.000,00 | 1.013,00 | 440.000,00 | 3.472,00 | |
| 35.000,00 | 1.099,00 | 470.000,00 | 3.612,00 | |
| 40.000,00 | 1.185,00 | 500.000,00 | 3.752,00 | |
| 45.000,00 | 1.271,00 |
Die erstattungsfähigen Kosten orientieren sich an der Vergütung, die ein Rechtsanwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erhalten würde. Bei einer unbestrittenen Forderung bis 50 € beträgt die 1,0-Gebühr 31,50 €, bis 500 € beträgt sie 51,50 €. Dieser Ausgangswert wird mit dem anwendbaren Gebührensatz multipliziert; im einfachen Fall sind 0,5 und im Regelfall höchstens 0,9 vorgesehen. Hinzu kommt regelmäßig eine Auslagenpauschale von 20 % der Gebühr, höchstens 20 €.
Ob und in welcher Höhe der Schuldner die Kosten tatsächlich erstatten muss, hängt unter anderem von einer berechtigten Forderung, dem Zahlungsverzug und dem konkreten Fall ab.
Weiterführende Inhalte zu Inkassokosten, gerichtlichen Folgeschritten, branchenspezifischen Anforderungen und der Übergabe offener Forderungen.
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