Xentral Integration: Automatisiertes Inkasso leicht gemacht
Die Inkasso-Abrechnung zeigt transparent, wie eingezogene Zahlungen aufgeteilt werden: in Hauptforderung, Inkassogebühren, Verzugszinsen und den Auszahlungsbetrag an den Gläubiger.
Gläubiger erhalten oft weniger als die eingezogene Summe, weil das Inkassounternehmen 19% Umsatzsteuer auf seine Gebühren ans Finanzamt abführen muss. Diese kann jedoch über die Umsatzsteuervoranmeldung zurückgefordert werden.
Die Erfolgsprovision wird nur fällig, wenn die Forderung tatsächlich eingetrieben wird. Es entstehen also keine Vorabkosten.
Teilzahlungen des Schuldners werden in einer gesetzlich festgelegten Reihenfolge verbucht: zuerst Kosten und Auslagen, dann Zinsen, zuletzt die Hauptforderung.
Die Auszahlung an den Gläubiger erfolgt in der Regel monatlich oder gemäß individueller Vereinbarung, abhängig von Zahlungseingang und Bearbeitungszeit.
Eine seriöse Inkasso-Abrechnung enthält immer eine vollständige Aufstellung aller Posten und ist jederzeit nachvollziehbar.
Die Abrechnung ist ein zentraler Bestandteil im Inkasso-Prozess. Neben der Eintreibung offener Forderungen übernimmt das Inkasso-Unternehmen auch die Verrechnung der anfallenden Kosten, die in der Regel vom Schuldner getragen werden.
Nach dem Zahlungseingang werden diese Beträge dokumentiert und den jeweiligen Forderungen zugeordnet. Die Inkassokosten sowie eventuell vereinbarte Provisionen werden anschließend vom eingezogenen Betrag abgezogen.
Die Abrechnung selbst enthält eine detaillierte Aufstellung aller Posten:
Posten | Beschreibung |
|---|---|
Eingegangene Zahlungen | Gesamtsumme der vom Schuldner geleisteten Zahlungen |
Inkassogebühren | Kosten für die Dienstleistungen des Inkassounternehmens |
Eventuelle Auslagen | Z. B. Porto, Ermittlungsgebühren oder Gerichtskosten |
Umsatzsteuer | 19 % auf die Inkassogebühren – wird vom Gläubiger abgezogen |
Nettoauszahlung | Der Betrag, der tatsächlich an den Gläubiger ausgezahlt wird |
Die Auszahlung an den Gläubiger erfolgt meist monatlich oder gemäß individueller Vereinbarung. Es ist wichtig, die Abrechnung sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, dass alle Beträge korrekt erfasst sind.
Durch die Zusammenarbeit mit einem Inkasso-Unternehmen erhält der Gläubiger professionelle Unterstützung bei der Eintreibung offener Forderungen und eine transparente Abrechnung der eingegangenen Gelder.
Der häufigste Grund: die Umsatzsteuer auf Inkassogebühren. Inkassounternehmen sind gesetzlich verpflichtet, auf ihre Dienstleistungen 19% Umsatzsteuer zu erheben.
Diese darf jedoch nicht dem Schuldner in Rechnung gestellt werden, da sie rechtlich nicht als Verzugsschaden gilt. Der Schuldner zahlt also nur die Netto-Inkassogebühren.
Der Bundesfinanzhof hat am 06.03.1990 zudem entschieden, dass die Umsatzsteuer dem Schuldner nicht berechnet werden darf, wenn der Gläubiger vorsteuerabzugsberechtigt ist. Das Inkassounternehmen führt die Umsatzsteuer ans Finanzamt ab – und zieht sie daher vom Auszahlungsbetrag ab.
Ausgangssituation: Ein Online-Händler übergibt Debtist eine offene Forderung über 1.000 €. Debtist treibt die Forderung inklusive einer Netto-Inkassogebühr von 100 € ein.

Position | Betrag |
|---|---|
Hauptforderung | 1.000 € |
Netto-Inkassogebühr | 100 € |
Gesamtzahlung des Schuldners | 1.100 € |
Abzug Umsatzsteuer (19 % auf 100 €) | − 19 € |
Auszahlung an den Gläubiger | 981 € |
Die 19 € Umsatzsteuer kann der Gläubiger über seine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt zurückfordern. Er erhält also letztlich den vollen Betrag der Hauptforderung.
Eine Erfolgsprovision im Inkasso ist eine Vergütung, die ein Inkasso-Unternehmen erhält, wenn es erfolgreich eine offene Forderung eintreibt. Anstatt feste Gebühren zu berechnen, arbeitet das Inkasso-Unternehmen auf Provisionsbasis und erhält einen vorher vereinbarten Prozentsatz des eingezogenen Betrags.
Sie bietet eine risikoarme Möglichkeit, offene Forderungen einzutreiben. Außerdem ermöglicht die Erfolgsprovision es den Gläubigern, ohne hohe Vorabkosten die Dienstleistungen eines Inkasso-Unternehmens zu nutzen und erhöht die Chancen auf eine erfolgreiche Eintreibung.
Provisionsvereinbarung: Vor Beginn der Inkassotätigkeit wird zwischen dem Gläubiger und dem Inkasso-Unternehmen eine Vereinbarung getroffen, die den Umfang der Erfolgsprovision festlegt.
Eintreibung der Forderung: Das Inkasso-Unternehmen bemüht sich, die offene Forderung beim Schuldner einzuziehen.
Auszahlung an den Gläubiger: Nach erfolgreicher Eintreibung wird die Erfolgsprovision vom eingezogenen Betrag abgezogen, und der verbleibende Betrag wird an den Gläubiger ausgezahlt.
Höhe der Provision: Erfolgsprovisionen können je nach Inkasso-Unternehmen variieren. Es ist wichtig, die Konditionen genau zu prüfen.
Transparente Vertragsbedingungen: Alle Vereinbarungen sollten klar und verständlich sein.
Seriosität des Inkasso-Unternehmens: Ein seriöses Unternehmen informiert offen über seine Gebührenstruktur und hält sich an gesetzliche Vorgaben.
Die Auszahlung durch das Inkasso-Unternehmen erfolgt in der Regel, nachdem der Schuldner die offene Forderung komplett beglichen hat und alle Zahlungen verbucht wurden. Der genaue Zeitpunkt kann jedoch variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Faktor | Erläuterung |
|---|---|
Zahlungseingang | Erst nach Eingang der Zahlung beginnt die Verarbeitung |
Zahlungsart | Online-Zahlungen (PayPal, Kreditkarte etc.) werden von Dienstleistern oft nur monatlich weitergeleitet |
Bearbeitungszeit | Verbuchung und Abrechnung sind nicht immer vollständig automatisiert |
Vertragsvereinbarung | Manche Verträge sehen feste Intervalle vor (z. B. monatlich oder quartalsweise) |
Teilzahlungen | Bei Ratenplänen oft erst nach vollständigem Zahlungseingang oder gemäß Schwellenwert |
Eingang der Zahlung vom Schuldner: Das Inkasso-Unternehmen erhält die Zahlung und bestätigt den Eingang.
Verbuchung und Abrechnung: Alle Kosten, Gebühren und die Umsatzsteuer werden berücksichtigt.
Ermittlung des Auszahlungsbetrags: Der verbleibende Betrag wird berechnet.
Überweisung an den Gläubiger: Die Auszahlung erfolgt gemäß den vereinbarten Bedingungen.
Die Auszahlung durch das Inkasso-Unternehmen findet also statt, sobald alle relevanten Schritte abgeschlossen sind. Durch Kenntnis der Prozesse und Bedingungen kann besser eingeschätzt werden, wann mit der Auszahlung zu rechnen ist.
Wenn ein Schuldner die offene Forderung nicht vollständig, sondern in Teilzahlungen begleicht, werden diese Zahlungen nach einer gesetzlich festgelegten Reihenfolge verbucht. Das bedeutet, dass das Inkasso-Unternehmen die Teilbeträge zunächst auf bestimmte Posten anrechnet, bevor der Gläubiger die restliche Forderung erhält.
Kosten und Auslagen: Zuerst werden die angefallenen Inkassokosten und eventuelle Auslagen (z. B. Porto, Ermittlungsgebühren) beglichen.
Verzugszinsen: Als Nächstes werden die vom Schuldner zu zahlenden Verzugszinsen angerechnet.
Hauptforderung: Erst danach wird der verbleibende Betrag auf die ursprüngliche Forderung des Gläubigers angerechnet.
Spätere Auszahlung der Hauptforderung: Da Teilzahlungen zuerst auf die Kosten und Zinsen angerechnet werden, dauert es oft länger, bis der Gläubiger die eigentliche Hauptforderung erhält.
Unvollständige Beträge: Wenn der Schuldner nur kleine Raten zahlt, kann es sein, dass die Hauptforderung über einen längeren Zeitraum gestückelt ausgezahlt wird.
Bei einem Ratenzahlungsplan kann das Inkasso-Unternehmen die erhaltenen Teilbeträge regelmäßig verbuchen und zu festgelegten Zeitpunkten an den Gläubiger auszahlen. Die Höhe und der Zeitpunkt der Auszahlung hängen dann davon ab, wie viel der Schuldner bereits gezahlt hat und ob alle Kosten und Zinsen gedeckt sind.
Die Überprüfung der Inkasso-Abrechnung ist wichtig, um sicherzustellen, dass alle Posten korrekt verbucht und nachvollziehbar sind. Eine klare und detaillierte Abrechnung gibt dem Gläubiger Transparenz über die eingezogenen Beträge und die abgezogenen Kosten.
Zahlungseingänge prüfen: Überprüfe, welche Zahlungen vom Schuldner eingegangen sind und ob diese mit den Beträgen in der Abrechnung übereinstimmen.
Kosten und Gebühren nachvollziehen: Die Inkassogebühren sowie eventuelle Auslagen sollten klar aufgelistet sein. Achte darauf, dass die vereinbarten Gebühren korrekt abgezogen wurden.
Verzugszinsen überprüfen: Die Verzugszinsen, die der Schuldner schuldet, sollten ebenfalls korrekt berechnet und in der Abrechnung erfasst sein.
Erfolgsprovision kontrollieren: Wenn eine Erfolgsprovision vereinbart wurde, sollte diese genau nach den Vertragsbedingungen berechnet werden.
Umsatzsteuer beachten: Die abgezogene Umsatzsteuer auf die Inkassogebühren sollte korrekt ausgewiesen sein, um diese bei der Umsatzsteuervoranmeldung geltend zu machen.
Übersicht der Zahlungen: Detaillierte Auflistung der eingegangenen Beträge vom Schuldner.
Abzüge von Kosten und Gebühren: Alle Kostenpositionen, wie Inkassogebühren, Erfolgsprovisionen und eventuelle Auslagen.
Verbleibender Auszahlungsbetrag: Der Betrag, der nach Abzug aller Kosten an den Gläubiger ausgezahlt wird.
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