Pfändungsfreigrenze

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Was ist die Pfändungsfreigrenze?

Die Pfändungsfreigrenze ist der Betrag, den eine Person trotz einer Pfändung behalten darf. Dieser geschützte Betrag sorgt dafür, dass das Einkommen nicht komplett gepfändet werden kann. Er bildet die Grenze zwischen dem Teil des Einkommens, der unangetastet bleibt, und dem Teil, der an Gläubiger abgeführt werden darf.

Die Pfändungsfreigrenze gilt immer dann, wenn Einkommen gepfändet wird. Das betrifft vor allem Lohn, Gehalt, Rente oder ähnliche regelmäßige Zahlungen. Sie stellt sicher, dass ein Mensch auch während einer Pfändung seinen Alltag finanzieren kann.

Der Begriff beschreibt also einen festen Schutzbetrag, der nicht überschritten werden darf und der in allen Pfändungsverfahren eine klare Rolle spielt.

Wozu dient die Pfändungsfreigrenze?

Die Pfändungsfreigrenze dient dazu, das Existenzminimum zu sichern. Jede Person muss trotz Pfändung genug Geld behalten können, um grundlegende Kosten zu decken. Dazu gehören tägliche Ausgaben wie Essen, Kleidung oder Miete.

Dieser Schutz sorgt außerdem dafür, dass Pfändungen einheitlich und nachvollziehbar ablaufen. Die Grenze bietet eine klare Orientierung: Wie viel darf gepfändet werden und wie viel nicht?

Die Pfändungsfreigrenze schafft daher eine klare Struktur. Sie legt fest, welcher Betrag geschützt ist, damit eine Person nicht in eine Situation kommt, in der sie ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten kann.

Wer legt die Pfändungsfreigrenze fest?

Die Pfändungsfreigrenze wird vom Gesetzgeber festgelegt. Zuständig dafür ist das Bundesministerium der Justiz. Dieses Ministerium überprüft regelmäßig, ob die festgelegten Beträge noch angemessen sind und passt sie bei Bedarf an.

Die Festlegung der Pfändungsfreigrenze erfolgt immer nach bestimmten gesetzlichen Vorgaben. Das Ministerium entscheidet nicht frei über die Höhe, sondern folgt festen Regeln, die im Gesetz vorgegeben sind.

Die Anpassungen werden öffentlich bekannt gemacht und gelten dann bundesweit für alle Pfändungen.

Wie wird die Pfändungsfreigrenze bestimmt?

Die Pfändungsfreigrenze wird nach einem klaren Schema berechnet. Im Mittelpunkt steht der Grundfreibetrag. Dieser Grundbetrag ist für jede Person gleich und soll das grundlegende Einkommen schützen.

Zu diesem Grundfreibetrag kommen mögliche Zuschläge. Diese Zuschläge gelten für Menschen, die gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet sind. Je mehr unterhaltsberechtigte Personen vorhanden sind, desto höher fällt die Freigrenze aus.

Bestandteile der Berechnung

  • Grundfreibetrag

  • Zuschläge für unterhaltsberechtigte Personen

  • Vorgaben aus einer festen Tabelle

Die Berechnung selbst erfolgt nicht durch den Gläubiger oder das Gericht, sondern direkt durch die Pfändungstabelle. Diese Tabelle zeigt genau, welcher Betrag unpfändbar ist und wie viel Einkommen gepfändet werden darf.

Wenn sich Lebenshaltungskosten ändern oder gesetzliche Vorgaben angepasst werden, wird die Freigrenze ebenfalls neu festgelegt.

Welche gesetzlichen Grundlagen regeln die Pfändungsfreigrenze?

Die Pfändungsfreigrenze ist in der Zivilprozessordnung geregelt. Dort findet sich in § 850c ZPO die zentrale Vorschrift. Dieser Paragraf bestimmt, wie die Freigrenzen aufgebaut sind und wie sie berechnet werden.

Zusätzlich gibt es die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung. Diese Bekanntmachung enthält die konkreten Zahlen, die aktuell gelten. Sie wird regelmäßig aktualisiert und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die gesetzlichen Grundlagen sorgen dafür, dass die Freigrenzen bundesweit einheitlich sind. Sie bilden den verbindlichen Rahmen für alle Pfändungen, egal ob es um Lohn, Rente oder andere Einkünfte geht.

Für wen gilt die Pfändungsfreigrenze?

Die Pfändungsfreigrenze gilt für alle Personen, deren Einkommen gepfändet wird. Dabei spielt es keine Rolle, wie das Einkommen verdient wird. Entscheidend ist nur, dass es sich um pfändbares Einkommen handelt.

Die Freigrenze gilt unter anderem für:

  • Arbeitnehmer mit Lohn oder Gehalt

  • Rentnerinnen und Rentner

  • Personen mit anderen regelmäßigen Einkünften

  • Selbstständige, wenn das Einkommen pfändbar ist

Die Pfändungsfreigrenze schützt immer den Teil des Einkommens, der für das tägliche Leben notwendig ist. Der Schutz gilt unabhängig davon, ob eine Person viele oder wenige Schulden hat.

Wann kommt die Pfändungsfreigrenze zur Anwendung?

Die Pfändungsfreigrenze kommt bei jeder Pfändung von Einkommen zur Anwendung. Das betrifft vor allem Lohnpfändungen. Sie spielt aber auch bei Kontopfändungen eine Rolle, wenn ein Pfändungsschutzkonto besteht.

Die Freigrenze greift, sobald ein Gläubiger eine Pfändung durchsetzt und Einkommen gepfändet werden soll. Dann wird geprüft, welcher Teil des Einkommens geschützt ist. Der Teil über der Freigrenze darf gepfändet werden.

Die Anwendung erfolgt automatisch, da die Tabelle genau vorgibt, welche Beträge gelten. So läuft jede Pfändung nach denselben Regeln ab, unabhängig davon, wie hoch das Einkommen ist.

Wo ist die Pfändungsfreigrenze veröffentlicht?

Die Pfändungsfreigrenze ist in der Pfändungstabelle veröffentlicht. Diese Tabelle erscheint regelmäßig in der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz.

Die Veröffentlichung erfolgt im Bundesgesetzblatt. Dort sind alle aktuellen Zahlen einsehbar. Die Tabelle zeigt übersichtlich, welcher Betrag geschützt ist und wie sich die Beträge mit Unterhaltspflichten verändern.

Die Veröffentlichung ist für alle zugänglich und gilt bundesweit. Sie ist die verbindliche Grundlage für jede Pfändung und sorgt dafür, dass alle Beteiligten dieselben Werte nutzen.