Winding-up
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- Gerichtsvollzieher
- Einspruch
- Mahnung
- Verjährung
Was ist Winding-up nach britischem Recht?
Winding-up ist ein formelles Insolvenzverfahren für Unternehmen im Vereinigten Königreich. Es gehört zum britischen Gesellschafts- und Insolvenzrecht und wird angewendet, wenn eine Company zahlungsunfähig ist.
Durch dieses Verfahren wird die Gesellschaft rechtlich abgewickelt. Die Geschäftstätigkeit endet in der Regel. Das vorhandene Vermögen wird nach gesetzlichen Regeln erfasst und verwertet. Nach Abschluss wird das Unternehmen aus dem Handelsregister gelöscht.
Dieses Verfahren betrifft ausschließlich juristische Personen, zum Beispiel Limited Companies. Für natürliche Personen gilt ein anderes Insolvenzverfahren.
Winding-up ist damit Teil des strukturierten Systems der Unternehmensinsolvenz im britischen Recht.
Was ist eine Winding-up Petition?
Eine Winding-up Petition ist ein formeller Antrag an das Gericht, mit dem das Abwicklungsverfahren eingeleitet wird.
Der Antrag wird beim High Court oder bei einem zuständigen County Court eingereicht. Mit der Petition wird das Gericht gebeten, eine Anordnung zur zwangsweisen Liquidation der Gesellschaft zu erlassen.
Die Petition muss bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen. Sie enthält unter anderem:
Angaben zur betroffenen Gesellschaft
die Höhe der zugrunde liegenden Forderung
die rechtliche Grundlage des Antrags
Nach ordnungsgemäßer Einreichung und Zustellung prüft das Gericht die Voraussetzungen. Sind diese erfüllt, kann eine Winding-up Order erlassen werden.
Die Petition ist damit der formelle Startpunkt des gerichtlichen Unternehmensinsolvenzverfahrens.
Wann wird eine Winding-up Petition eingesetzt?
Eine solche Petition wird zu einem bestimmten Zeitpunkt im rechtlichen Ablauf eingesetzt. Sie kommt nach offenen Forderungen ins Spiel, wenn reguläre Schritte der Forderungsdurchsetzung nicht zu einer Klärung geführt haben.
Der typische Ablauf kann folgendermaßen aussehen:
außergerichtliche Zahlungsaufforderungen
mögliche gerichtliche Schritte zur Forderungsdurchsetzung
Übergang in den Insolvenzrahmen
Einreichung einer Petition beim Gericht
Sie steht damit zwischen gewöhnlicher Forderungsdurchsetzung und formeller Unternehmensinsolvenz.
Die Petition ist kein normales Klageverfahren. Sie gehört zum Insolvenzrecht und leitet ein strukturiertes Verfahren zur Abwicklung der Gesellschaft ein.
Wie steht Winding-up im Zusammenhang mit offenen Forderungen?
Das Verfahren steht in engem Zusammenhang mit offenen Forderungen. Es behandelt jedoch nicht nur eine einzelne Forderung, sondern die gesamte finanzielle Situation der Gesellschaft.
Wird eine Liquidationsanordnung erlassen, werden alle relevanten Gläubigeransprüche innerhalb des Insolvenzverfahrens berücksichtigt. Individuelle Vollstreckungsmaßnahmen treten hinter das kollektive Verfahren zurück.
Offene Forderungen werden Teil der sogenannten Insolvenzmasse. Das vorhandene Vermögen der Gesellschaft wird gesammelt und nach gesetzlichen Rangregeln verteilt.
Damit verlagert sich der Fokus von der individuellen Durchsetzung einer Forderung hin zu einem gemeinsamen Insolvenzrahmen für alle Gläubiger.
Welche Rolle spielt Winding-up für Gläubiger?
Das Verfahren schafft eine kollektive Struktur für Gläubiger.
Nach Erlass einer gerichtlichen Anordnung handeln Gläubiger nicht mehr einzeln. Stattdessen nehmen sie am Insolvenzverfahren teil.
Gläubiger können:
ihre Forderungen anmelden
im Gläubigerverzeichnis erfasst werden
eine anteilige Verteilung nach gesetzlichen Rangregeln erhalten
Ein bestellter Liquidator verwaltet das Vermögen der Gesellschaft. Er verteilt die verfügbaren Mittel gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Das Verfahren stellt sicher, dass alle Ansprüche innerhalb eines einheitlichen rechtlichen Rahmens behandelt werden.
Wie unterscheidet sich Winding-up von persönlicher Bankruptcy?
Winding-up und persönliche Insolvenz sind beide Teil des britischen Insolvenzrechts, betreffen jedoch unterschiedliche Rechtsträger.
Winding-up gilt für Unternehmen. Es führt zur Liquidation der Gesellschaft und beendet deren rechtliche Existenz.
Persönliche Insolvenz (Bankruptcy) gilt für natürliche Personen. Sie schafft einen besonderen rechtlichen Status für eine einzelne Person und wird nach anderen gesetzlichen Vorschriften durchgeführt.
Die wesentlichen Unterschiede sind:
Unternehmen → Abwicklung im Rahmen der Unternehmensinsolvenz
Privatperson → persönliches Insolvenzverfahren
Beide Verfahren gehören zum britischen Insolvenzrecht, folgen jedoch unterschiedlichen gesetzlichen Strukturen.