Bankruptcy
- Winding-up
- Bankruptcy
- Statutory Demand
- High Court Enforcement Officer
- Bailiff
- Default Judgment
- County Court Judgment (CCJ)
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- Pfändungsfreigrenze
- Debitorenmanagement
- Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
- Zahlungsunfähigkeit
- Risikomanagement
- Inkassovollmacht
- Zedent
- Cashflow
- Drittschuldner
- Prozesskostenhilfe
- Klageerwiderung
- Drittschuldnererklärung
- OPOS
- Unterlassungsklage
- Streitwert
- Zession
- Rücklastschrift
- Stundung
- Insolvenzverwalter
- Eigentumsvorbehalt
- Treuhänder
- Verbraucherinsolvenz
- Regelinsolvenz (Unternehmen)
- Pfändung
- Zahlungsziel
- Ratenzahlungsvereinbarung
- B2C
- B2B
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- Bonität
- Liquidität
- Eidesstattliche Erklärung
- Kreditversicherung
- Factoring
- Widerspruch
- Zwangsversteigerung
- Verzug
- SCHUFA
- Gerichtsvollzieher
- Einspruch
- Mahnung
- Verjährung
- Was ist Bankruptcy nach britischem Recht?
- Wer kann von diesem Verfahren betroffen sein?
- Wann kommt dieses Insolvenzverfahren im rechtlichen Ablauf zum Einsatz?
- Wie wird das Verfahren eingeleitet und verwaltet?
- Welche rechtlichen Auswirkungen hat das Verfahren für die betroffene Person?
- Wie wirkt sich das Verfahren auf Gläubiger aus?
- Wie unterscheidet sich dieses Verfahren von einer Debt Relief Order (DRO) oder einem Individual Voluntary Arrangement (IVA)?
Was ist Bankruptcy nach britischem Recht?
Bankruptcy ist ein formelles Verfahren der persönlichen Insolvenz im Vereinigten Königreich. Es betrifft natürliche Personen, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können. Die rechtlichen Grundlagen finden sich im britischen Insolvenzrecht.
Dieses gerichtliche Verfahren führt zu einem klar definierten rechtlichen Status. Sobald eine entsprechende Anordnung ergeht, werden die finanziellen Angelegenheiten der betroffenen Person innerhalb eines gesetzlich geregelten Rahmens verwaltet.
Das Verfahren gilt ausschließlich für natürliche Personen. Unternehmen können nicht in dieses Verfahren eintreten. Für insolvente Gesellschaften ist stattdessen das sogenannte Winding-up vorgesehen.
Die persönliche Insolvenz ist damit klar vom Unternehmensinsolvenzrecht und vom normalen Zivilprozessrecht zu unterscheiden.
Wer kann von diesem Verfahren betroffen sein?
Das Verfahren richtet sich an Einzelpersonen. Dazu gehören:
Privatpersonen
Selbstständige
Einzelunternehmer
Es spielt keine Rolle, ob die Schulden aus privaten oder geschäftlichen Tätigkeiten stammen. Entscheidend ist, dass es sich um eine natürliche Person handelt.
Kapitalgesellschaften wie Limited Companies fallen nicht unter dieses Verfahren. Für sie gelten gesonderte Regelungen des Gesellschaftsinsolvenzrechts.
Die Art des Schuldners bestimmt also, welches rechtliche Instrument angewendet wird:
Natürliche Person → persönliche Insolvenz
Unternehmen → gesellschaftsrechtliche Insolvenzverfahren
Wann kommt dieses Insolvenzverfahren im rechtlichen Ablauf zum Einsatz?
Die persönliche Insolvenz gehört zu einem späteren Abschnitt im rechtlichen Gesamtprozess.
Zuvor können andere Schritte erfolgt sein, zum Beispiel:
Zahlungsaufforderungen
Inkassomaßnahmen
Wenn sich die Situation von der individuellen Forderungsdurchsetzung in das formelle Insolvenzrecht verlagert, wird dieses Verfahren relevant.
Es stellt einen eigenen rechtlichen Abschnitt dar. Es ersetzt nicht automatisch frühere Schritte, sondern eröffnet einen neuen gesetzlichen Rahmen innerhalb des Insolvenzrechts.
Damit gehört es zur strukturierten Insolvenzphase des britischen Rechtssystems.
Wie wird das Verfahren eingeleitet und verwaltet?
Die Einleitung erfolgt durch einen formellen Antrag. Dieser kann gestellt werden:
von der betroffenen Person selbst oder
von einem Gläubiger nach den gesetzlichen Vorgaben
Erfüllt der Antrag die gesetzlichen Voraussetzungen, erlässt das Gericht eine entsprechende Anordnung.
Nach dieser gerichtlichen Entscheidung wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt. Dabei kann es sich um einen Official Receiver oder einen zugelassenen Insolvenzverwalter handeln.
Der Verwalter übernimmt unter anderem folgende Aufgaben:
Ermittlung des Vermögens
Verwaltung der vorhandenen Werte
Verteilung der Mittel nach gesetzlichen Regeln
Das Gericht bestimmt den rechtlichen Rahmen, während der Verwalter die praktische Umsetzung übernimmt.
Welche rechtlichen Auswirkungen hat das Verfahren für die betroffene Person?
Mit der gerichtlichen Anordnung erhält die Person einen besonderen rechtlichen Status im Insolvenzrecht.
Bestimmte Vermögenswerte werden Teil der sogenannten Insolvenzmasse. Diese werden vom Verwalter kontrolliert und verwaltet. Die betroffene Person kann über diese Werte nicht mehr frei verfügen.
Das Gesetz regelt unter anderem:
welche Vermögenswerte einbezogen werden
wie Einkommen behandelt wird
welche Mitwirkungspflichten bestehen
Die betroffene Person ist verpflichtet, mit dem Insolvenzverwalter zusammenzuarbeiten und Auskunft über ihre finanzielle Situation zu geben.
Der rechtliche Status bleibt bestehen, bis eine gesetzlich vorgesehene Entlassung aus dem Verfahren erfolgt.
Wie wirkt sich das Verfahren auf Gläubiger aus?
Die persönliche Insolvenz schafft ein kollektives Verfahren. Gläubiger verfolgen ihre Ansprüche nicht mehr einzeln.
Nach der gerichtlichen Anordnung werden Forderungen innerhalb des Insolvenzrahmens behandelt. Einzelne Vollstreckungsmaßnahmen treten hinter das gemeinsame Verfahren zurück.
Gläubiger können:
ihre Forderungen anmelden
im Verzeichnis der Gläubiger geführt werden
eine Verteilung gemäß gesetzlicher Rangfolge erhalten
Der Insolvenzverwalter sammelt die verfügbaren Vermögenswerte und verteilt diese nach den gesetzlichen Vorgaben.
Das Verfahren stellt sicher, dass die Ansprüche innerhalb eines einheitlichen rechtlichen Systems behandelt werden.
Wie unterscheidet sich dieses Verfahren von einer Debt Relief Order (DRO) oder einem Individual Voluntary Arrangement (IVA)?
Neben dem gerichtlichen Insolvenzverfahren gibt es weitere Instrumente des britischen Insolvenzrechts.
Eine Debt Relief Order (DRO) ist für Personen mit sehr geringem Einkommen und wenigen Vermögenswerten vorgesehen. Sie folgt einem vereinfachten Verwaltungsverfahren.
Ein Individual Voluntary Arrangement (IVA) ist eine formelle Vereinbarung zwischen Schuldner und Gläubigern. Sie wird von einem Insolvenzpraktiker überwacht und beruht auf einem vertraglichen Rahmen.
Die wesentlichen Unterschiede sind:
Gerichtliche persönliche Insolvenz → formelle Anordnung und Bestellung eines Verwalters
DRO → administratives Verfahren für bestimmte Voraussetzungen
IVA → vertragliche Lösung innerhalb des Insolvenzrechts
Alle drei Möglichkeiten gehören zum britischen Insolvenzsystem, unterscheiden sich jedoch in Struktur und Ablauf.